Die einzelnen Bundesländer Österreichs sind – neben vielem anderem – auf ihr Wappen besonders stolz. So regeln die meisten Bundesländer in jeweiligen Landesgesetzen, dass nur Behörden, Ämter und sonstige Einrichtungen des Landes dieses Wappen führen dürfen. Von dieser Regel macht das Gesetz eine wichtige Ausnahme: Die Landesregierung kann physischen und juristischen Personen das Recht zur Führung des Landeswappens einräumen, wenn diese besondere im Interesse des Landes gelegene Leistungen vollbracht haben und mit solchen Leistungen weiterhin zu rechnen ist.
Egal, ob es sich um Wirtschaftsbetriebe, gemeinnützige Organisationen oder wichtige Kultureinrichtungen handelt: Alle Träger des Landeswappens sind Aushängeschilder der vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen, deren Dynamik sie eindrücklich unter Beweis stellen. Was sie alle gemeinsam haben: Sie sind Vorzeigebetriebe, die den erfolgreichen Weg des jeweiligen Landes anführen und ihm die Richtung vorgeben. Dies alles erfordert ständige Aufmerksamkeit, permanentes Lernen, unablässiges Verbessern der eigenen Betriebsabläufe und vor allem: eine nie nachlassende Orientierung an den Kunden.
Als Zeichen der Verbundenheit hat das Wappen unserer Steiermark eine ganz besondere Strahlkraft, die weit über die Grenzen des Landes hinausreicht. Es ist die Versinnbildlichung des...
WeiterlesenDer Wirtschaftsstandort Steiermark ist eine Exportregion, die vor keinem nationalen oder internationalen Vergleich zurückschrecken muss. Die außergewöhnlichen Leistungen...
Veritas Treuhandgesellschaft für Versicherungsüberprüfung und -vermittlung mbH.
Wolfgang Denzel Auto AG
Pichler Gesellschaft m.b.H.
Stahl Judenburg GesmbH
Joanneum Research Forschungs GesmH